Du benötigst Hilfe bei Deiner Eingabe?
Teil 1: Was Du wissen solltest
Hier sind die wichtigsten formalen Hinweise und Tipps für Betroffene, die eine persönliche Stellungnahme gegen das Vorhaben 89 (Westerkappeln-Gersteinwerk) an die Bezirksregierung richten möchten. Diese Punkte helfen dabei, sicherzustellen, dass die Stellungnahme formell korrekt und fristgerecht eingereicht wird:
- Raumordnerische Aspekte berücksichtigen: In der Raumverträglichkeitsprüfung sind vor allem raumordnerische Aspekte wichtig. Das bedeutet, dass Du in Deiner Stellungnahme auf Themen eingehen solltest, die das Gebiet und seine Nutzung betreffen. Dazu zählen zum Beispiel der Einfluss auf Natur und Landschaft, Wohngebiete, Erholungsgebiete, Denkmalschutz und andere Dinge, die das räumliche Umfeld betreffen. Persönliche Anliegen können mit aufgenommen werden, sollten aber möglichst im Bezug zu diesen raumordnerischen Themen stehen.
- Einreichungsfrist beachten: Deine Stellungnahme muss im Zeitraum vom 21.10. bis spätestens 29.11.2024 eingereicht werden. Später eingehende Stellungnahmen bleiben möglicherweise unberücksichtigt.
- Persönliche Daten angeben: Gib vollständige Angaben zu Deinem Namen, Deiner Adresse, Deinem Ort und dem Datum an. Diese Informationen sind notwendig, damit Deine Stellungnahme korrekt zugeordnet und geprüft werden kann.
- Projektbezeichnung verwenden: Nutze die korrekte Projektbezeichnung: „Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk (Vorhaben 89 gemäß BBPiG)“. Dies stellt sicher, dass die Stellungnahme eindeutig dem richtigen Projekt zugeordnet wird.
- Bezug zur Trassenführung: Falls Du auf eine bestimmte Trassenalternative oder einen Abschnitt Bezug nimmst, gib diese Information genau an, z. B. „Trassenabschnitt 0Xy - #ORT#“. Damit wird Dein spezifisches Anliegen im Kontext des Projekts deutlicher.
- Eindeutige Betreffzeile: Formuliere im Betreff Deiner Stellungnahme, dass es sich um eine Einsendung zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben 89 handelt. Eine prägnante Betreffzeile wie „Stellungnahme zur 380-kV-Leitung Westerkappeln-Gersteinwerk“ erleichtert die Bearbeitung.
- Vermeide Kopiervorlagen, KI oder Duplikate: Diese werden im Verfahren erkannt und als nicht relevant gekennzeichnet. Schreibe individuell, sachlich und subjektiv.
- Einreichungswege nutzen: Sende Deine Stellungnahme per Post an die Bezirksregierung Münster (Domplatz 1-3, 48143 Münster) oder per E-Mail an raumvp(at)bezreg-muenster.nrw.de. Wenn Du die Postvariante wählst, ist es ratsam, die Stellungnahme per Einschreiben zu verschicken.
- Unterschrift nicht vergessen: Stelle sicher, dass Du Deine Stellungnahme unterschreibst, insbesondere bei postalischer Einreichung. Die Unterschrift bestätigt die Echtheit und Verbindlichkeit der Eingabe.
- Flurstücksnummern bei Grundstücken angeben: Falls Deine Stellungnahme sich auf bestimmte Grundstücke bezieht, gib die Flurstücksnummern an, um die betroffenen Bereiche eindeutig zu identifizieren.
- Dokumentation beilegen: Füge bei Bedarf relevante Nachweise bei, wie Fotos, Pläne oder Urkunden. Diese ergänzen Deine Stellungnahme und belegen Deine Argumente für die Prüfung durch die Bezirksregierung.
- Richtige Formatierung und Struktur: Halte Deine Stellungnahme übersichtlich mit klaren Abschnitten (z. B. persönliche Daten, Betroffenheit, spezifische Anliegen). Dies erleichtert die Bearbeitung und Lesbarkeit.
- Formulierungen klar und sachlich halten: Verwende eine sachliche und prägnante Sprache. Vermeide allgemeine Aussagen und konzentriere Dich auf konkrete, überprüfbare Fakten, die Deine persönliche Situation betreffen.
- Auf Schutzgüter verweisen: Strukturier Deine Argumente, indem Du sie den relevanten Schutzgütern (z. B. Gesundheit, Natur, Landschaft) zuordnest. Die Bezugnahme auf Schutzgüter macht Deine Stellungnahme formell relevanter im Raumordnungsverfahren.
- Eigenständige Eingaben für jede Person: Falls mehrere Personen in Deinem Haushalt betroffen sind, sollte jede Person eine individuelle Stellungnahme abgeben, um den jeweiligen Standpunkt und persönliche Betroffenheit darzulegen.
- Einwände gegen mehrere Trassen: Es gibt zum Beispiel in Ledde und Tecklenburg Anwohner, die sich durch zwei verschiedene Trassenabschnitte bedroht fühlen. Diese und jede andere Person können Stellungnahmen auch zu verschiedenen Trassenabschnitten abgeben. Jeder Trassenabschnitt sollte dann eine eigene Stellungnahme erhalten.
- Mehrere Stellungnahmen: Mehrere Stellungnahmen pro Person sind nicht grundsätzlich nachteilig, solange sie konsistent und individuell formuliert sind und verschiedene Aspekte beleuchten. Widersprüche oder massenhaft ähnliche Formulierungen können jedoch die Wirkung einzelner Stellungnahmen mindern.
- Individuelle Argumentation statt Textvorlagen: Vermeide standardisierte Textvorlagen. Die Bezirksregierung bewertet individuell formulierte Stellungnahmen als aussagekräftiger. Passen Deine Argumente an Deine persönliche Situation an.
- Alternative Einreichungsmöglichkeiten prüfen: Neben Post und E-Mail kannst Du Deine Stellungnahme auch vor Ort zur Niederschrift abgeben oder per Fax einreichen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Einreichungswege kannst Du die Bezirksregierung kontaktieren.
- Kinder: Ja, die können eine Eingabe machen. Hier die Antwort aus der Bezirksregierung auf unsere Anfrage, ob es eine Altersgrenze gibt und wenn nein, welche Anforderungen für die Eingaben Minderjähriger gilt:
“(…)zu Ihrer Frage bzgl. des Mindestalters zur Einreichung einer Stellungnahme kann ich Ihnen mitteilen, dass es diesbezüglich keine Altersbegrenzung gibt und auch keine speziellen formalen Anforderungen an eine Stellungnahme zu beachten sind.(…)”