Bezirksregierung empfiehlt Amprion-Korridor für neue Stromleitung

Die Bezirksregierung Münster hat die Prüfung zur Raumverträglichkeit der geplanten 380-kV-Leitung zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk abgeschlossen. Der von Amprion vorgeschlagene Korridor gilt nun offiziell als raumverträglich. Das Gutachten erscheint am 9. April, eine öffentliche Infoveranstaltung folgt am 14. April.

Die Bezirksregierung Münster hat eine wichtige Entscheidung getroffen:

Die geplante Stromleitung von Westerkappeln bis zum Gersteinwerk (bei Werne) ist nach Prüfung aus raumplanerischer Sicht möglich. Dafür wurde ein sogenannter "Korridor" von Amprion vorgeschlagen – also ein breiter Streifen von 1.000 Metern, in dem später die Stromleitung verlaufen könnte.

Die Raumverträglichkeitsprüfung wurde von der Bezirksregierung Münster gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr durchgeführt. Die Bezirksregierung hatte dabei die Federführung. Ergebnis dieser Prüfung ist ein offizielles Gutachten, in dem der vorgeschlagene Korridor als „raumverträglich“ bewertet wurde. Das bedeutet: Der Bau dieser Leitung passt grundsätzlich in die bestehende Raumordnung und widerspricht keinen wichtigen überregionalen Interessen wie Natur, Landschaft oder Siedlungsentwicklung.

Das Gutachten zur Raumverträglichkeitsprüfung wird am 9. April 2025 online veröffentlicht. Es kann dann auch in den betroffenen Städten und Gemeinden eingesehen werden – und zwar für die nächsten fünf Jahre.

Außerdem lädt die Bezirksregierung am 14. April 2025 zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese richtet sich an Bürgerinitiativen, Presse und interessierte Menschen. Die Veranstaltung wird live im Internet übertragen und bleibt später auf dem YouTube-Kanal der Bezirksregierung Münster abrufbar.

Wichtig: Die jetzige Entscheidung ist noch keine Genehmigung für den Bau. Sie ist ein erster Planungsschritt. Das eigentliche Genehmigungsverfahren – das sogenannte Planfeststellungsverfahren – kommt später. Erst dann wird auch der konkrete Verlauf der Leitung festgelegt.

Quelle: Pressemitteilung der BezReg MS vom 03-04-2025

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